interne Verweise§ 34 FFAV Vorgaben und Maßnahmen der Bundesnetzagentur ... erlassen. Die Allgemeinverfügungen müssen vor jedem Gebotstermin nach § 5 öffentlich bekannt gemacht werden, soweit sie die Gebotsabgabe oder das Zuschlagsverfahren ... Umstellung des Verfahrens nach Satz 1 muss vor dem Gebotstermin bei der Bekanntgabe nach § 5 auf das elektronische Verfahren hingewiesen werden. (4) Die Bundesnetzagentur muss bei ...
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