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Zitierungen von § 26 FFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 FFAV Antrag auf Ausstellung von Förderberechtigungen
... ausstellen und die Höhe des anzulegenden Werts nach Maßgabe der §§ 26 und 27 für Strom aus dieser Freiflächenanlage bestimmen. Bieter dürfen ...
§ 22 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen
... nach Absatz 1 muss die Angaben nach § 21 Absatz 2 und die Höhe des nach § 26 bestimmten anzulegenden Werts enthalten. (3) Die Bundesnetzagentur muss dem ... einschließlich der Angaben nach § 21 Absatz 2 und der Höhe des nach § 26 bestimmten anzulegenden Werts unverzüglich nach der Ausstellung der Förderberechtigung ...
§ 23 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen bei Anlagenerweiterungen
... des anzulegenden Werts für die gesamte Freiflächenanlage ist nach den §§ 26 und 27 vorzunehmen. Wenn die Freiflächenanlage vor der Leistungserhöhung ... der Freiflächenanlage vor der Leistungserhöhung in die Berechnung nach den §§ 26 und 27 ...
§ 27 FFAV Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen
... Bundesnetzagentur muss die Höhe des anzulegenden Werts im Fall des Absatzes 1 nach § 26 Absatz 2 bis 4 neu bestimmen. Sie muss dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber, in ...
§ 35 FFAV Festlegungen
... wobei insbesondere festgelegt werden kann, dass a) die Verringerung nach § 26 Absatz 3 auf bis zu 1 Cent pro Kilowattstunde erhöht wird und die Verringerung nach dem ... 4 Nummer 1 differenziert wird oder b) der Zuschlagswert sich abweichend von § 26 Absatz 4 nach bestimmten Fristen verringert oder monatlich degressiv ausgestaltet wird, um einen ...
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