Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 (1. ObstGemMODV2-2014ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.02.2015 BAnz AT 12.02.2015 V1; Geltung ab 13.02.2015
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 13. Februar 2015 2. ObstGemMODV 2014 § 3, § 9, § 13

Die Zweite Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 vom 15. Oktober 2014 (BAnz AT 17.10.2014 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 3 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1308/2011" durch die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „18. Februar 2015" durch die Angabe „20. Februar 2015" ersetzt.

3.
§ 13 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden."



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