Die
Zweite Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 vom
15. Oktober 2014 (BAnz AT 17.10.2014 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 3 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1308/2011" durch die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „18. Februar 2015" durch die Angabe „20. Februar 2015" ersetzt.
- 3.
- § 13 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden."