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Zitierungen von Anlage 2 AGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AGebV Berücksichtigung der Auslagen
... nach Anlage 1, 2. die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 3. die Kosten, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt worden ...
§ 9 AGebV Festgebühr
... nach Anlage 1 oder b) der besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 2. auf der Grundlage der Kosten, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ...
§ 10 AGebV Zeitgebühr (vom 06.11.2015)
... nach Anlage 1, 2. die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder 3. die Stundensätze, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung AA (AABGebV)
V. v. 23.08.2021 BGBl. I S. 3920
Anlage 2 AABGebV Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts nach Anlage 2 AGebV in der ab 18. Februar 2021 gültigen Fassung (einschließlich Sacheinzelkosten und Gemeinkostenzuschlag)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 3. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... „10,30" durch die Angabe „10,40" ersetzt. 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 ... und Arbeitnehmer 130 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 1. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
...  und Arbeitnehmer 1.560". 4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In den Nummern 1.2.1 und 1.2.2 werden jeweils in ...

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Artikel 1 AGebVuaÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... „10,40" durch die Angabe „11,20" ersetzt. 2. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 ... und Arbeitnehmer 129 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 ...
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