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§ 25a - InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)

§ 25a Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel



(1) Der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ist schriftlich bei der Landesstelle zu stellen.

(2) In dem Antrag ist anzugeben:

1.
Lage und Größe der Fläche, für die die Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel beantragt wird,

2.
die beabsichtigte Nutzung der Fläche als nichtlandwirtschaftliche Fläche.

(3) Soll die Fläche für die Durchführung eines nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtigen Vorhabens genutzt werden, ist dem Antrag eine Kopie der dafür erteilten Genehmigung beizufügen.

(4) Soll die Fläche für die Durchführung eines nach Bauordnungsrecht anzeige- oder sonst mitteilungspflichtigen Vorhabens genutzt werden, ist dem Antrag eine Kopie der erstatteten Anzeige beizufügen und anzugeben, wann diese gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben worden ist, sowie zu bestätigen, dass die vom Antragsteller zu vertretenden Voraussetzungen vorliegen, damit nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts mit der Ausführung begonnen werden darf.

(5) 1Soll die Fläche für die Durchführung eines nach § 34 Absatz 6 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes anzeigepflichtigen Projekts genutzt werden, ist in dem Antrag zu bestätigen, dass das Projekt nach § 34 Absatz 6 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes angezeigt worden ist. 2Außerdem ist entweder zu bestätigen, dass das Projekt innerhalb der einzuhaltenden Frist weder durch die zuständige Behörde untersagt worden ist, noch dass diese eine Beschränkung verfügt hat, die die beabsichtigte Nutzung ausschließt, oder dass diese mitgeteilt hat, keine solche Entscheidung zu treffen.



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Frühere Fassungen von § 25a InVeKoSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2017Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
aktuell vorher 05.05.2017Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 27.04.2017 BGBl. I S. 989
aktuellvor 05.05.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25a InVeKoSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25a InVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 989
Artikel 2 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... erteilten Genehmigung beizufügen." 5. Nach § 25 werden folgende §§ 25a und 25b eingefügt: „§ 25a Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von ... 5. Nach § 25 werden folgende §§ 25a und 25b eingefügt: „ § 25a Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel (1) Der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
Artikel 3 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
...  „4. eine Erklärung im Sinne des § 11 Absatz 1a." 4. In § 25a Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 34 Absatz 6 Satz 3" durch die Angabe „§ 34 Absatz 6 ...