Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung (AnlVuPFKapAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 188 (Nr. 8); Geltung ab 07.03.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 54 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 20 Nummer 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, und des § 115 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 20 Nummer 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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