§ 65
1Für das Allgemeine Register handelt die Abteilungsleitung „Justizverwaltung" im Auftrag des Gerichts. 2Sie wird durch zeichnungsbefugte Referentinnen und Referenten für das Allgemeine Register unterstützt, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen.
interne Verweise§ 35 GOBVerfG ... Verfahren im Allgemeinen Register nach § 63 Absatz 1 entscheiden die gemäß § 65 Zuständigen. (2) Nach Abschluss des Verfahrens kann Beteiligten (§ 20 ...
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