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§ 1 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltLandPflSchV)
V. v. 11.03.2015
BAnz AT 16.03.2015
V2; zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 20.06.2016
BGBl. I S. 1373
Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7
Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
1 weitere Fassung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
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§ 2
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage
1
bezeichneten Gebieten.
Eingangsformel
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§ 1 AltLandPflSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AltLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltLandPflSchV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anlage 1 AltLandPflSchV (zu den §§ 1 und 5 Absatz 1) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens
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