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Anlage 2 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltLandPflSchV)
V. v. 11.03.2015 BAnz AT 16.03.2015 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1) Muster für die Aufzeichnungen zu Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Betriebsinhaber: Name, Anschrift | |
Parzelle/Flurstück/Grundstück | |
Anwender | |
Anwendungsdatum | |
Pflanzenschutzmittel | |
Aufwandmenge | |
Anwendungsgebiet | |
Gerätetyp und Düsentyp mit Eintragungsnummer im Verzeichnis verlustmindernder Geräte | |
Geräteeinstellungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 5 | |
Gewässerart, Expositionsklasse und Wasserführungsgrad |
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Zitierungen von Anlage 2 AltLandPflSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AltLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltLandPflSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 AltLandPflSchV Aufzeichnungs- und Fortbildungspflichten
... des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1) Aufzeichnungen unter Verwendung des in Anlage 2 aufgeführten Musters zu führen, in dem zusätzlich zu den Aufzeichnungen nach ...
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