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Artikel 1 - Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind (GhRentPolAbkG k.a.Abk.)
G. v. 17.03.2015 BGBl. 2015 II S. 338
Geltung ab 21.03.2015; FNA: 826-2-63 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
Geltung ab 21.03.2015; FNA: 826-2-63 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
Artikel 1
Dem in Warschau am 5. Dezember 2014 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11516/a191536.htm