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Artikel 1 - Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei sowie zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden (ATDuREDZugV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
Artikel 1 ändert mWv. 24. März 2015 ATDZugV
(gesamter Text siehe Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden)
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