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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.04.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 3 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten des Reisekostenrechts (DPMAWidVertrAnO)
A. v. 05.03.2015 BGBl. I S. 314 (Nr. 11); aufgehoben durch § 4 A. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 799
Geltung ab 24.03.2015; FNA: 2030-14-200 Beamte
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Geltung ab 24.03.2015; FNA: 2030-14-200 Beamte
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§ 3 Übergangsregelung
Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben wurden.
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