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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten des Reisekostenrechts (DPMAWidVertrAnO)

A. v. 05.03.2015 BGBl. I S. 314 (Nr. 11); aufgehoben durch § 4 A. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 799
Geltung ab 24.03.2015; FNA: 2030-14-200 Beamte
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§ 4 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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