Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetzes (WrackBesDGBek k.a.Abk.)

B. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 321 (Nr. 11); Geltung ab 14.04.2015
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 14. April 2015 WrackBesDG § 5

Nach § 5 Absatz 2 des Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetzes vom 4. Juni 2013 (BGBl. I S. 1471, 1478) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) wird hiermit bekannt gemacht, dass die §§ 1 bis 4 des Gesetzes mit dem Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks (BGBl. 2014 II S. 1113) ab dem 14. April 2015 anzuwenden sind.



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