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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEGDRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292, 393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Februar 2013 (BGBl. I S. 192) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich" eingefügt.
- 2.
- In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich" eingefügt.
- 3.
- In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „530 Euro" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „560 Euro" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 von 590 Euro" eingefügt.
- 4.
- In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich" eingefügt.
- 5.
- § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 von mehr als 590 Euro monatlich" eingefügt.
- b)
- In Nummer 5 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich" das Wort „und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 von mehr als 590 Euro monatlich" eingefügt.
- 6.
- § 21a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.10.2012 bis 31.7.2014 €". |
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.8.2014 € |
1.019 |
1.019 |
513 |
387 |
285 |
256 |
513 |
765 |
513". |
- 7.
- Die Anlage 1 zu § 10 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € | |
„ab 1.8.2014 | 28.422 | 35.049 | 46.855 | 61.297". |
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € | |
„ab 1.8.2014 | 18.948 | 23.366 | 31.237 | 40.865". |
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € | |
„ab 1.8.2014 | 11.364 | 14.016 | 18.744 | 24.516". |
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012" durch die Angabe „bis 31.7.2014" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst € | Mittlerer Dienst € | Gehobener Dienst € | Höherer Dienst € | |
„ab 1.8.2014 | 5.688 | 7.008 | 9.372 | 12.264". |
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BEGDRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEGDRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 980
Artikel 1 BEGDRÄndV Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
... des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292, 393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 2 Nummer ...
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