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Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit (PhilSozSichAbkG k.a.Abk.)
G. v. 01.04.2015 BGBl. 2015 II S. 417
Geltung ab 10.04.2015; FNA: 826-2-62 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
Geltung ab 10.04.2015; FNA: 826-2-62 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Folgenden in Berlin am 19. September 2014 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit.
Artikel 2
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens sowie Änderungen der in Artikel 1 Nummer 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen. Im Übrigen wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:
- 1.
- Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Abkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen,
- 2.
- das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken,
- 3.
- die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Abkommen genannter Stellen und Behörden.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 8 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. April 2015.
Schlussformel
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Andrea Nahles
Der Bundesminister des Auswärtigen
Steinmeier
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Andrea Nahles
Der Bundesminister des Auswärtigen
Steinmeier
Anhang Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit/Agreement between the Federal Republic of Germany and the Republic of the Philippines on Social Security
(gesamter Text des Abkommens siehe BGBl 2015 II S. 419 ff)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11543/index.htm