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Zitierungen von § 35 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 VAG Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2022)
... 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 sowie § 36 des ...
§ 35a VAG Bestimmung von Prüfungsinhalten (vom 30.12.2023)
... Unbeschadet der besonderen Pflichten des Prüfers nach § 35 kann die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Versicherungsunternehmen Bestimmungen über ...
§ 37 VAG Vorlage bei der Aufsichtsbehörde
... und den Prüfungsbericht zur Solvabilitätsübersicht (§ 35 Absatz 2) jeweils unverzüglich einzureichen. (3) Versicherungsunternehmen haben in ...
§ 39 VAG Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... Aufsicht nach diesem Gesetz erforderlich ist; 3. den Gegenstand der Prüfung nach § 35 Absatz 1 sowie den Inhalt, die Form und die Frist der Prüfungsberichte nach § 35 Absatz 1 und 2 ... nach § 35 Absatz 1 sowie den Inhalt, die Form und die Frist der Prüfungsberichte nach § 35 Absatz 1 und 2 sowie den Inhalt, die Frist und die Form der Einreichung der Prüfungsberichte bei der ... Versicherungsgeschäfte zu erhalten; 3a. den Zeitpunkt der Prüfung nach § 35 Absatz 5 sowie den Inhalt, die Form und die Frist des Berichts über diese Prüfung, soweit dies ...
§ 212 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 13.01.2019)
... die §§ 30 und 31, 2. von den Vorschriften über die Abschlussprüfung § 35 Absatz 2 und § 37 Absatz 2, 3. die Vorschriften über den Bericht über ...
§ 234 VAG Besonderheiten der Geschäftstätigkeit, die nicht die Geschäftsorganisation betreffen (vom 01.01.2022)
... Handelsgesetzbuchs; § 36 Absatz 2 findet keine Anwendung. § 1 Absatz 2 Satz 4, § 35 Absatz 2 , § 37 Absatz 2, die §§ 40 bis 42 und 48 Absatz 2a, die §§ 52 bis 56, 141 ...
§ 235 VAG Verordnungsermächtigungen zur Finanzaufsicht (vom 13.01.2019)
... 11. über den Inhalt der Prüfungsberichte gemäß § 35 Absatz 1 , soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde erforderlich ist, ...
§ 240 VAG Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... Prüfung sowie den Inhalt, die Form und die Frist des Prüfungsberichts gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 , soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde erforderlich ist, ...
§ 302 VAG Untersagung einer Beteiligung
... dass sich das Unternehmen nach § 341k des Handelsgesetzbuchs sowie nach den §§ 35 und 36 dieses Gesetzes auf seine Kosten oder auf Kosten des Versicherungsunternehmens prüfen ...
§ 356 VAG Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8 (vom 01.01.2019)
... § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr ... für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2017 beginnt. § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr ...
Zitat in folgenden Normen
Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
§ 1 PrüfV Anwendungsbereich
... regelt den Inhalt der folgenden Prüfungsberichte: 1. Bericht zu der nach § 35 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschriebenen Prüfung der Solvabilitätsübersicht auf Einzelebene, 2. ... der Solvabilitätsübersicht auf Einzelebene, 2. Bericht zu der nach § 35 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschriebenen Prüfung der Solvabilitätsübersicht auf Gruppenebene, 3. ...
§ 42 PrüfV Anzeigewesen
... auf die in § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Anzeigepflichten ist die Organisation des Anzeigewesens zu beurteilen. Auf die ...
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 32 WpHG Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (vom 28.03.2020)
... nach Satz 1 gelten nicht für solche Unternehmen, die den Prüfungspflichten nach § 35 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder den Prüfungspflichten nach § 29 des Kreditwesengesetzes unterliegen. (2) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 10 BGleiNRG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... nach § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 und § 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, oder nach § 111 Absatz 5 des ... oder nach § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, verpflichtet sind, Zielgrößen ...
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... nach Satz 1 gelten nicht für solche Unternehmen, die den Prüfungspflichten nach § 35 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder den Prüfungspflichten nach § 29 des Kreditwesengesetzes unterliegen." ...
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 16 FoStoG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1309) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...
Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2626
Artikel 2 FiMaAnpG 2018 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... zu § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8". 2. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) ... 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8". 2. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird das Wort „und" am Ende ... wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8". b) Folgender Satz wird angefügt: „§ 35 ... Satz 1 Nummer 5 bis 8". b) Folgender Satz wird angefügt: „ § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr ...
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 17 SchwFinBG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... § 346 wie folgt gefasst: „§ 346 (weggefallen)". 2. In § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 wird nach der Angabe „18 bis 26" ein Komma und die Angabe „26b bis 26e" ...
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 6 CCP-RR-UG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 2637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „Artikel 9" durch die Wörter „nach den Artikeln 4a und ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 5 GwRLÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. den Zeitpunkt der Prüfung nach § 35 Absatz 5 sowie den Inhalt, die Form und die Frist des Berichts über diese Prüfung, soweit dies ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 2 bis 6 werden durch folgenden Satz ersetzt: „§ 1 Absatz 2 Satz 4, § 35 Absatz 2 , § 37 Absatz 2, die §§ 40 bis 42 und 48 Absatz 2a, die §§ 52 bis 56, 141 ...
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 3 ARUG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „§ 34 Satz 2 und § 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes " durch die Wörter „§ 188 Absatz 1 Satz 2 des ... 188 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" und die Wörter „ § 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes " durch die Wörter „§ 189 Absatz 3 Satz 1 des ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 14 KrZwMGEG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 35 folgende Angabe eingefügt: „§ 35a Bestimmung von ... „§ 35a Bestimmung von Prüfungsinhalten". 2. Nach § 35 wird folgender § 35a eingefügt: „§ 35a Bestimmung von ... Prüfungsinhalten (1) Unbeschadet der besonderen Pflichten des Prüfers nach § 35 kann die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Versicherungsunternehmen Bestimmungen über ... 3 werden die Wörter „den Inhalt, die Form und die Frist der Prüfungsberichte nach § 35 Absatz 1 und 2 sowie § 341k" durch die Wörter „den Gegenstand der Prüfung nach § ... 1 und 2 sowie § 341k" durch die Wörter „den Gegenstand der Prüfung nach § 35 Absatz 1 sowie den Inhalt, die Form und die Frist der Prüfungsberichte nach § 35 Absatz 1 und 2 ... nach § 35 Absatz 1 sowie den Inhalt, die Form und die Frist der Prüfungsberichte nach § 35 Absatz 1 und 2 sowie den Inhalt, die Frist und die Form der Einreichung der Prüfungsberichte bei der ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 13 2. FiMaNoG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 355 wird folgende Angabe angefügt: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5". 2. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5". 2. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort „und" am Ende ... folgender § 356 eingefügt: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des ... „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr ...
Artikel 14 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... zu § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 ". 2. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6". 2. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „und" am Ende ... 8. § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 ist erstmals auf die Abschlussprüfung ... 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr ...
Artikel 15 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Angabe zu § 356 wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7". 2. § 7 Nummer 3 zweiter Halbsatz wird wie folgt gefasst: ... 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 sowie § 36 des ... 6 sowie § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend anzuwenden;". 3. § 35 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort „und" am Ende ... 4. § 356 wird wie folgt gefasst: „§ 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 ist erstmals auf die Abschlussprüfung ... 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr ...
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