interne Verweise§ 212 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 13.01.2019) ... (aufgehoben) 7. von den Vorschriften über Aufgaben und allgemeine Vorschriften § 301 und 8. von den Übergangs- und Schlussbestimmungen die §§ 340 bis 352. ...
§ 234f VAG Allgemeines (vom 01.02.2019) ... Für Pensionskassen gelten nicht die §§ 74 bis 88 und 133, 134 Absatz 4 und 5, die §§ 301 und 304 Absatz 1 Nummer 2 sowie die §§ 341 bis 352. (2) An die ...
§ 263 VAG Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen ... die diesem internen Modell zugrunde liegen, kann die Aufsichtsbehörde gemäß § 301 einen Kapitalaufschlag auf die anhand des internen Modells ermittelte ... nach der Standardformel zu berechnen. Unter den in § 301 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 genannten Voraussetzungen kann die Aufsichtsbehörde zusätzlich ...
§ 264 VAG Kapitalaufschlag für die Gruppe ... Kapitalaufschläge für die verbundenen Versicherungsunternehmen nach den §§ 301 und 263 vorgeschrieben werden. (2) § 301 und die zu Artikel 37 der Richtlinie ...
§ 269 VAG Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens ... das Risikoprofil erheblich von dem internen Modell abweicht und die Voraussetzungen des § 301 erfüllt sind. Ist ein Kapitalaufschlag im Einzelfall unangemessen, kann die ... der versicherungstechnischen Risikomodule ersetzt oder einen Kapitalaufschlag in den in § 301 genannten Fällen festsetzen. Vor der Entscheidung hört die ...
Zitat in folgenden NormenKapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
§ 1 KapAusstV Mindestkapitalanforderung (vom 25.07.2024) ... Solvabilitätskapitalanforderung beträgt. Dabei ist ein etwaiger, nach § 301 des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgesetzter Kapitalaufschlag als Teil der Solvabilitätskapitalanforderung mit zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
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