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Zitierungen von § 48c VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48c VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 VAG Anforderungen an den Versicherungsvertrieb (vom 01.07.2022)
... dessen Löschung aus dem Register zu veranlassen. (6) Die §§ 48a bis 50a gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb. Für den ...
§ 62 VAG Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit (vom 15.12.2023)
...  3. von den Vorschriften über die Geschäftstätigkeit die §§ 48 bis 51 sowie für Unternehmen, die ihre Tätigkeit durch eine Niederlassung ausüben, ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... 1 Satz 1 oder 2 eine Sondervergütung gewährt oder verspricht, 2b. entgegen § 48c Absatz 1 Satz 1 die Auskehrung einer Zuwendung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig veranlasst, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 34d GewO Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (vom 02.07.2023)
... die Auskehrung der Zuwendungen durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer nach § 48c Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu veranlassen. (3) Gewerbetreibende nach Absatz 1 Satz 1 dürfen kein Gewerbe nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 19 SchwFinBG Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 3. § 48 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 48a bis 50a gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb." 4. § 49 ... 6. In § 62 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter „§§ 48 bis 49 und 51" durch die Angabe „§§ 48 bis 51" ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 1 VersVertrRÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... die Auskehrung der Zuwendungen durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer nach § 48c Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu veranlassen. (3) Gewerbetreibende nach Absatz 1 dürfen kein Gewerbe nach ...
Artikel 2 VersVertrRÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
...  § 48b Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot § 48c Durchleitungsgebot". 2. In § 7 werden nach Nummer 34 die folgenden Nummern ... f) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) Die §§ 48a bis 50 gelten nicht für den Rückversicherungsvertrieb. Für den ... 48 und 51 nicht." 7. Nach § 48 werden die folgenden §§ 48a bis § 48c eingefügt: „§ 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von ... Absatz 1 und § 177 Absatz 1 bleiben unberührt. § 48c Durchleitungsgebot (1) Sobald der Versicherungsberater das Versicherungsunternehmen ... 1 Satz 1 oder 2 eine Sondervergütung gewährt oder verspricht, 2b. entgegen § 48c Absatz 1 Satz 1 die Auskehrung einer Zuwendung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...