interne Verweise§ 234c VAG Risikomanagement (vom 13.01.2019) ... wird im Zeitraum von sechs Monaten vor und nach dem Abschluss einer eigenen Risikobeurteilung nach § 234d , die für das gesamte Risikoprofil durchgeführt wird. Die Aufsichtsbehörde ... Risikomanagementsystem der Pensionskasse gehört die eigene Risikobeurteilung nach § 234d . § 27 ist nicht ...
Zitat in folgenden NormenAktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... Vorschriften zu Schlüsselfunktionen § 234c Risikomanagement § 234d Eigene Risikobeurteilung § 234e Ergänzende Vorschriften zur ... trägt die versicherungsmathematische Funktion zur eigenen Risikobeurteilung nach § 234d bei. § 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 sowie Absatz 2 Satz 3 und 4 ist nicht anzuwenden. ... wird im Zeitraum von sechs Monaten vor und nach dem Abschluss einer eigenen Risikobeurteilung nach § 234d , die für das gesamte Risikoprofil durchgeführt wird. Die Aufsichtsbehörde kann ... (5) Zum Risikomanagementsystem der Pensionskasse gehört die eigene Risikobeurteilung nach § 234d . § 27 ist nicht anzuwenden. § 234d Eigene Risikobeurteilung (1) ... die eigene Risikobeurteilung nach § 234d. § 27 ist nicht anzuwenden. § 234d Eigene Risikobeurteilung (1) Zum Risikomanagementsystem einer Pensionskasse ...
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11544/v214403.htm