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Synopse aller Änderungen des VAG am 29.03.2019
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 29. März 2019 durch Artikel 10 des Brexit-StBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des VAG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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VAG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 29.03.2019 geltenden Fassung | VAG n.F. (neue Fassung) in der am 29.03.2019 geltenden Fassung durch Artikel 10 G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel 1) Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen § 3 Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung § 4 Feststellung der Aufsichtspflicht § 5 Freistellung von der Aufsicht § 6 Bezeichnungsschutz § 7 Begriffsbestimmungen Teil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung Kapitel 1 Geschäftstätigkeit Abschnitt 1 Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit § 8 Erlaubnis; Spartentrennung § 9 Antrag § 10 Umfang der Erlaubnis § 11 Versagung und Beschränkung der Erlaubnis § 12 Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen § 13 Bestandsübertragungen § 14 Umwandlungen § 15 Versicherungsfremde Geschäfte § 15a Immobiliar-Verbraucherdarlehen; Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 Bedeutende Beteiligungen § 16 Inhaber bedeutender Beteiligungen § 17 Anzeige bedeutender Beteiligungen § 18 Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung § 19 Untersagung der Ausübung der Stimmrechte § 20 Prüfung des Inhabers § 21 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten § 22 Verordnungsermächtigung Abschnitt 3 Geschäftsorganisation § 23 Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Produktfreigabeverfahren § 24 Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen § 25 Vergütung § 26 Risikomanagement § 27 Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung § 28 Externe Ratings § 29 Internes Kontrollsystem § 30 Interne Revision § 31 Versicherungsmathematische Funktion § 32 Ausgliederung § 33 Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften § 34 Verordnungsermächtigung Abschnitt 4 Allgemeine Berichtspflichten Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung § 35 Pflichten des Abschlussprüfers § 36 Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag § 37 Vorlage bei der Aufsichtsbehörde § 38 Rechnungslegung und Prüfung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen § 39 Verordnungsermächtigung Unterabschnitt 2 Bericht über Solvabilität und Finanzlage § 40 Solvabilitäts- und Finanzbericht § 41 Nichtveröffentlichung von Informationen § 42 Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts Unterabschnitt 3 Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen § 43 Informationspflichten; Berechnungen § 43a Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung § 44 Prognoserechnungen § 45 Befreiung von Berichtspflichten § 46 Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt § 47 Anzeigepflichten Abschnitt 5 Versicherungsvertrieb § 48 Anforderungen an den Versicherungsvertrieb § 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten § 48b Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot § 48c Durchleitungsgebot § 49 Stornohaftung § 50 Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge § 51 Beschwerden über Versicherungsvermittler Abschnitt 6 Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung § 52 Verpflichtete Unternehmen § 53 Interne Sicherungsmaßnahmen § 54 Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Bezugsberechtigten § 55 Verstärkte Sorgfaltspflichten § 56 (aufgehoben) Abschnitt 7 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit Unterabschnitt 1 Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen § 57 Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr § 58 Errichtung einer Niederlassung § 59 Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs § 60 Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten Unterabschnitt 2 Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 61 Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr § 62 Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit § 63 Bestandsübertragungen § 64 Bei Lloyd’s vereinigte Einzelversicherer § 65 Niederlassung § 66 Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes |
Unterabschnitt 3 Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums § 67 Erlaubnis; Spartentrennung § 68 Niederlassung; Hauptbevollmächtigter § 69 Antrag; Verfahren § 70 Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind § 71 Widerruf der Erlaubnis § 72 Versicherung inländischer Risiken § 73 Bestandsübertragung Kapitel 2 Finanzielle Ausstattung Abschnitt 1 Solvabilitätsübersicht § 74 Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten § 75 Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen § 76 Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen § 77 Bester Schätzwert § 78 Risikomarge § 79 Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen § 80 Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve § 81 Berechnung der Matching-Anpassung § 82 Volatilitätsanpassung § 83 Zu berücksichtigende technische Informationen § 84 Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind § 85 Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen § 86 Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften § 87 Vergleich mit Erfahrungsdaten § 88 Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 Solvabilitätsanforderungen Unterabschnitt 1 Bestimmung der Eigenmittel § 89 Eigenmittel § 90 Genehmigung ergänzender Eigenmittel § 91 Einstufung der Eigenmittelbestandteile § 92 Kriterien der Einstufung § 93 Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile § 94 Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung § 95 Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung Unterabschnitt 2 Solvabilitätskapitalanforderung § 96 Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung § 97 Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung § 98 Häufigkeit der Berechnung § 99 Struktur der Standardformel § 100 Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung § 101 Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul § 102 Lebensversicherungstechnisches Risikomodul § 103 Krankenversicherungstechnisches Risikomodul § 104 Marktrisikomodul § 105 Gegenparteiausfallrisikomodul § 106 Aktienrisikountermodul § 107 Kapitalanforderung für das operationelle Risiko § 108 Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern § 109 Abweichungen von der Standardformel § 110 Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen Unterabschnitt 3 Interne Modelle § 111 Verwendung interner Modelle § 112 Interne Modelle in Form von Partialmodellen § 113 Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter § 114 Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell § 115 Verwendungstest § 116 Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen § 117 Sonstige statistische Qualitätsstandards § 118 Kalibrierungsstandards § 119 Zuordnung von Gewinnen und Verlusten § 120 Validierungsstandards § 121 Dokumentationsstandards Unterabschnitt 4 Mindestkapitalanforderung § 122 Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung § 123 Berechnungsturnus; Meldepflichten Abschnitt 3 Anlagen; Sicherungsvermögen § 124 Anlagegrundsätze § 125 Sicherungsvermögen § 126 Vermögensverzeichnis § 127 Zuführungen zum Sicherungsvermögen § 128 Treuhänder für das Sicherungsvermögen § 129 Sicherstellung des Sicherungsvermögens § 130 Entnahme aus dem Sicherungsvermögen § 131 Verordnungsermächtigung Abschnitt 4 Versicherungsunternehmen in besonderen Situationen § 132 Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage § 133 Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen § 134 Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung § 135 Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung § 136 Sanierungs- und Finanzierungsplan § 137 Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität Kapitel 3 Besondere Vorschriften für einzelne Zweige Abschnitt 1 Lebensversicherung § 138 Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung § 139 Überschussbeteiligung § 140 Rückstellung für Beitragsrückerstattung § 141 Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung § 142 Treuhänder in der Lebensversicherung § 143 Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung § 144 Information bei betrieblicher Altersversorgung § 145 Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 Krankenversicherung § 146 Substitutive Krankenversicherung § 147 Sonstige Krankenversicherung § 148 Pflegeversicherung § 149 Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung § 150 Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift § 151 Überschussbeteiligung der Versicherten § 152 Basistarif § 153 Notlagentarif § 154 Risikoausgleich § 155 Prämienänderungen § 156 Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung § 157 Treuhänder in der Krankenversicherung § 158 Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif § 159 Statistische Daten § 160 Verordnungsermächtigung Abschnitt 3 Sonstige Nichtlebensversicherung § 161 Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr § 162 Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten § 163 Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung § 164 Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung Abschnitt 4 Rückversicherung § 165 Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung § 166 Bestandsübertragungen; Umwandlungen § 167 Finanzrückversicherung § 168 Versicherungs-Zweckgesellschaften § 169 Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat § 170 Verordnungsermächtigung Kapitel 4 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit § 171 Rechtsfähigkeit § 172 Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften § 173 Satzung § 174 Firma § 175 Haftung für Verbindlichkeiten § 176 Mitgliedschaft § 177 Gleichbehandlung § 178 Gründungsstock § 179 Beiträge § 180 Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder § 181 Aufrechnungsverbot § 182 Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen § 183 Bekanntmachungen § 184 Organe § 185 Anmeldung zum Handelsregister § 186 Unterlagen zur Anmeldung § 187 Eintragung § 188 Vorstand § 189 Aufsichtsrat § 190 Schadenersatzpflicht § 191 Oberste Vertretung § 192 Rechte von Minderheiten § 193 Verlustrücklage § 194 Überschussverwendung § 195 Änderung der Satzung § 196 Eintragung der Satzungsänderung § 197 Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen § 198 Auflösung des Vereins § 199 Auflösungsbeschluss § 200 Bestandsübertragung § 201 Verlust der Mitgliedschaft § 202 Anmeldung der Auflösung § 203 Abwicklung § 204 Abwicklungsverfahren § 205 Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung § 206 Fortsetzung des Vereins § 207 Beitragspflicht im Insolvenzverfahren § 208 Rang der Insolvenzforderungen § 209 Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren § 210 Kleinere Vereine Kapitel 5 Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen Abschnitt 1 Kleine Versicherungsunternehmen § 211 Kleine Versicherungsunternehmen § 212 Anzuwendende Vorschriften § 213 Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung § 214 Eigenmittel § 215 Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen § 216 Anzeigepflichten § 217 Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 Sterbekassen § 218 Sterbekassen § 219 Anzuwendende Vorschriften § 220 Verordnungsermächtigung Teil 3 Sicherungsfonds § 221 Pflichtmitgliedschaft § 222 Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge § 223 Sicherungsfonds § 224 Beleihung Privater § 225 Aufsicht § 226 Finanzierung § 227 Rechnungslegung des Sicherungsfonds § 228 Mitwirkungspflichten § 229 Ausschluss § 230 Verschwiegenheitspflicht § 231 Zwangsmittel Teil 4 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Kapitel 1 Pensionskassen Abschnitt 1 Abgrenzung zu anderen Lebensversicherungsunternehmen § 232 Pensionskassen § 233 Regulierte Pensionskassen § 234 Besonderheiten der Geschäftstätigkeit, die nicht die Geschäftsorganisation betreffen Abschnitt 2 Besonderheiten der Geschäftsorganisation § 234a Ergänzende allgemeine Vorschriften § 234b Besondere Vorschriften zu Schlüsselfunktionen § 234c Risikomanagement § 234d Eigene Risikobeurteilung § 234e Ergänzende Vorschriften zur Ausgliederung Abschnitt 3 Besonderheiten in Bezug auf die finanzielle Ausstattung § 234f Allgemeines § 234g Solvabilitätskapitalanforderung, Mindestkapitalanforderung und Eigenmittel § 234h Ergänzende allgemeine Anlagegrundsätze § 234i Anlagepolitik § 234j Besondere Vorschriften zum Sicherungsvermögen Abschnitt 4 Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern § 234k Anforderungen an zu erteilende Informationen § 234l Allgemeine Informationen zu einem Altersversorgungssystem § 234m Information der Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses § 234n Information vor dem Beitritt zu einem Altersversorgungssystem § 234o Information der Versorgungsanwärter während der Anwartschaftsphase § 234p Information der Versorgungsempfänger Abschnitt 5 Verordnungsermächtigungen § 235 Verordnungsermächtigungen zur Finanzaufsicht § 235a Verordnungsermächtigung zu den Informationspflichten Kapitel 2 Pensionsfonds § 236 Pensionsfonds § 237 Anzuwendende Vorschriften § 238 Finanzielle Ausstattung § 239 Vermögensanlage § 240 Verordnungsermächtigung Kapitel 3 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und grenzüberschreitende Übertragung von Beständen § 241 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit § 242 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Pensionskassen und Pensionsfonds § 243 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen, deren Herkunftsstaat ein anderer Mitglied- oder Vertragsstaat ist § 243a Übertragung von Beständen auf eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds § 243b Übertragung von Beständen auf eine Einrichtung, deren Herkunftsstaat ein anderer Mitglied- oder Vertragsstaat ist § 244 (aufgehoben) Teil 4a Reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung § 244a Geltungsbereich § 244b Verpflichtungen § 244c Sicherungsvermögen § 244d Verordnungsermächtigung Teil 5 Gruppen Kapitel 1 Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe § 245 Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht § 246 Umfang der Gruppenaufsicht § 247 Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten § 248 Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene § 249 Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen Kapitel 2 Finanzlage Abschnitt 1 Solvabilität der Gruppe § 250 Überwachung der Gruppensolvabilität § 251 Häufigkeit der Berechnung § 252 Bestimmung der Methode § 253 Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils § 254 Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel § 255 Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung § 256 Verbundene Versicherungsunternehmen § 257 Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften § 258 Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats § 259 Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute § 260 Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen § 261 Konsolidierungsmethode § 262 Internes Modell für die Gruppe § 263 Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen § 264 Kapitalaufschlag für die Gruppe § 265 Abzugs- und Aggregationsmethode § 266 Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft § 267 Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens § 268 Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement § 269 Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens § 270 Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens § 271 Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen § 272 Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft Abschnitt 2 Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen § 273 Überwachung der Risikokonzentration § 274 Überwachung gruppeninterner Transaktionen Abschnitt 3 Geschäftsorganisation, Berichtspflichten § 275 Überwachung des Governance-Systems § 276 Gegenseitiger Informationsaustausch § 277 Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe § 278 Gruppenstruktur Kapitel 3 Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht § 279 Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht § 280 Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde § 281 Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde § 282 Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene § 283 Aufsichtskollegium § 284 Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht § 285 Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden § 286 Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen § 287 Zwangsmaßnahmen Kapitel 4 Drittstaaten § 288 Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat § 289 Gleichwertigkeit § 290 Fehlende Gleichwertigkeit § 291 Ebene der Beaufsichtigung Kapitel 5 Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften § 292 Gruppeninterne Transaktionen § 293 Aufsicht Teil 6 Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation Kapitel 1 Aufgaben und allgemeine Vorschriften § 294 Aufgaben § 295 Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen § 296 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 297 Ermessen § 298 Allgemeine Aufsichtsbefugnisse § 299 Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse § 300 Änderung des Geschäftsplans § 301 Kapitalaufschlag § 302 Untersagung einer Beteiligung § 303 Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung § 303a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen § 304 Widerruf der Erlaubnis § 305 Befragung, Auskunftspflicht § 305a Befugnisse und Maßnahmen gegen beaufsichtigte Kontributoren und Verwender von Indizes im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 § 306 Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme § 307 Sonderbeauftragter § 308 Unerlaubte Versicherungsgeschäfte § 308a Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern § 308b Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung § 308c Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 § 309 Verschwiegenheitspflicht § 310 Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung Kapitel 2 Sichernde Maßnahmen § 311 Anzeige der Zahlungsunfähigkeit § 312 Eröffnung des Insolvenzverfahrens § 313 Unterrichtung der Gläubiger § 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen § 315 Behandlung von Versicherungsforderungen § 316 Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge § 317 Pfleger im Insolvenzfall Kapitel 3 Veröffentlichungen § 318 Veröffentlichungen § 319 Bekanntmachung von Maßnahmen § 319a Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402 Kapitel 4 Zuständigkeit Abschnitt 1 Bundesaufsicht § 320 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 321 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde § 322 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt § 323 Verfahren § 324 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden § 325 Versicherungsbeirat Abschnitt 2 Aufsicht im Europäischen Wirtschaftsraum § 326 Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden § 327 Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen § 328 Zustellungen § 329 Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung § 330 Meldungen an die Europäische Kommission Teil 7 Straf- und Bußgeldvorschriften § 331 Strafvorschriften § 332 Bußgeldvorschriften § 333 Zuständige Verwaltungsbehörde § 334 Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 335 Fortsetzung des Geschäftsbetriebs § 336 Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung § 337 Treuhänder in der Krankenversicherung § 338 Zuschlag in der Krankenversicherung § 339 Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung § 340 Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen § 341 Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage § 342 Einhaltung der Mindestkapitalanforderung § 343 Einstellung des Geschäftsbetriebs § 344 Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten § 345 Eigenmittel § 346 Anlagen in Kreditverbriefungen § 347 Standardparameter § 348 Solvabilitätskapitalanforderung § 349 Internes Teilgruppenmodell § 350 Gruppenvorschriften § 351 Risikofreie Zinssätze § 352 Versicherungstechnische Rückstellungen § 353 Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen § 354 Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken § 355 Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes § 356 Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8 Anlage 1 Einteilung der Risiken nach Sparten Anlage 2 Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird Anlage 3 Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) | |
§ 66a (neu) | § 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes |
(1) 1 Wird der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist, so kann die Bundesanstalt zum Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen anordnen, dass die §§ 61 bis 66 und 169 für einen Übergangszeitraum für die Zwecke der Abwicklung der bis zum Austritt abgeschlossenen Versicherungsverträge auf Versicherungsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, die zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union nach § 61 Absatz 1 Satz 1 und § 169 Absatz 1 Satz 1 über eine Niederlassung oder im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland tätig waren, entsprechend anzuwenden sind. 2 Der im Zeitpunkt des Austritts beginnende Übergangszeitraum darf eine Dauer von 21 Monaten nicht überschreiten. 3 Die Anordnung kann auch durch Allgemeinverfügung ohne vorherige Anhörung getroffen und öffentlich bekannt gegeben werden. (2) Absatz 1 ist auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, die zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union nach § 243 grenzüberschreitend im Inland tätig sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die §§ 243 und 243a anzuwenden sind. | |
§ 310 Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung | |
(1) Verwaltungsakte nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können mit Nebenbestimmungen versehen werden. | |
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Aufsichtsbehörde einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 18 Absatz 1 und 2, den §§ 20, 36, 134 Absatz 7, § 135 Absatz 3 sowie den §§ 264 und 298 in Verbindung mit den §§ 15, 294 Absatz 6 und § 295 sowie den §§ 301, 305 Absatz 3 und 6, § 306 Absatz 4, 5 und 7, den §§ 308, 312 sowie 314 haben keine aufschiebende Wirkung. | (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Aufsichtsbehörde einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 18 Absatz 1 und 2, den §§ 20, 36, 66a, 134 Absatz 7, § 135 Absatz 3 sowie den §§ 264 und 298 in Verbindung mit den §§ 15, 294 Absatz 6 und § 295 sowie den §§ 301, 305 Absatz 3 und 6, § 306 Absatz 4, 5 und 7, den §§ 308, 312 sowie 314 haben keine aufschiebende Wirkung. |
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