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Zitierungen von § 37 BGleiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 BGleiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGleiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Artikel 1 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 2 SGleiG Geltungsbereich
... militärischen Personals sind die Regelungen dieses Gesetzes anzuwenden. § 37 Nummer 4 und 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes bleibt unberührt. (4) Dieses Gesetz gilt auch 1. bei Verwendungen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 2 FüPoG II Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes
... das Verwaltungsgericht anrufen. Die Anrufung hat keine aufschiebende Wirkung." 32. § 37 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die Angabe „Satz 1" ...
Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 2 MilPersGleiFoG Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes
... § 37 des Bundesgleichstellungsgesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August ...
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