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§ 1 - StIKoVet-Verordnung (StIKoVetV)
§ 1 Aufgaben der Kommission
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin beim Friedrich-Loeffler-Institut (Kommission)
- 1.
- gibt Empfehlungen zur Durchführung von Impfungen mit immunologischen Tierarzneimitteln im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes,
- 2.
- kann Empfehlungen abgeben zur Durchführung von Impfungen mit immunologischen Tierarzneimitteln,
- a)
- die nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Tiergesundheitsgesetzes keiner Zulassung oder Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes bedürfen,
- b)
- bei denen nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes von der Zulassung abgesehen wurde oder
- c)
- bei denen nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Tiergesundheitsgesetzes eine vorläufige Zulassung erteilt wurde,
- 3.
- prüft und bewertet Fragen im Zusammenhang mit Impfungen von Tieren, insbesondere zu Kreuzimmunitäten, und
- 4.
- berät die Bundesregierung zu Fragen im Zusammenhang mit Impfungen von Tieren.
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Zitierungen von § 1 StIKoVetV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StIKoVetV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StIKoVetV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 StIKoVetV Berufung der Mitglieder
... das Mitglied in die Kommission. Soweit es zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben nach § 1 Satz 1 erforderlich ist, können zusätzlich bis zu vier ordentliche Mitglieder und ... Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Die Sachkunde der Kommission soll die in § 1 Satz 2 genannten Tierarten und bei Erweiterung dieser um weitere Tierarten auch diese Tierarten ...
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