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§ 12 - Holzmechanikerausbildungsverordnung (HolzmechAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
- 2.
- Fertigungstechnik,
- 3.
- Maschinen- und Anlagentechnik sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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