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§ 24 - Holzmechanikerausbildungsverordnung (HolzmechAusbV)
§ 24 Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes,
- 2.
- Montagetechnik,
- 3.
- Maschinentechnik sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11576/a192509.htm