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Zitierungen von § 23 EinSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 EinSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 EinSiG Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
... gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nach diesem Gesetz durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 zugewiesen sind (beliehene Entschädigungseinrichtungen), 2. ... 2. Entschädigungseinrichtungen, die durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 2 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichtet werden. (3) Über ...
§ 25a EinSiG Verordnungsermächtigung zur Aufhebung der Beleihung und zur Rückgängigmachung der Errichtung (vom 29.12.2020)
... des Bundesrates bedarf, 1. die Beleihung einer Entschädigungseinrichtung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 aufheben oder 2. die Errichtung einer Entschädigungseinrichtung bei der ... Errichtung einer Entschädigungseinrichtung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 23 Absatz 2 rückgängig machen. (2) In der Verordnung nach Absatz 1 legt das ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und zur Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbHV. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1711
Zitat in folgenden Normen
DGSD-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786
Artikel 9 DGSD-UG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 3. Juli 2015 in Kraft. (2) Artikel 1 §§ 23 , 33, 43, 44, 47 und 48 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 7 RiG Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
... zur Finanzierung der Entschädigung der Einleger" eingefügt. 6. In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „zuzuweisen" das Wort „(Beleihung)" eingefügt. ... des Bundesrates bedarf, 1. die Beleihung einer Entschädigungseinrichtung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 aufheben oder 2. die Errichtung einer Entschädigungseinrichtung bei der ... Errichtung einer Entschädigungseinrichtung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 23 Absatz 2 rückgängig machen. (2) In der Verordnung nach Absatz 1 legt das ...
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