Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen1 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
- 1.1
- Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz
- 1.2
- Früherkennungsuntersuchungen
- 1.2.1
- U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben
- 1.2.2
- U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben
- 1.2.3
- J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
2 Schutzimpfungen
- 2.1
- Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen
- 2.2
- Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen
- 2.3
- Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen, die das neunte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben