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Erste Verordnung zur Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung (1. PEntgVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 21 Absatz 4 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
§ 3 Absatz 2 der Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 22. November 1999 (BGBl. I S. 2386) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Wörter „dem unternehmerischen Risiko" werden gestrichen.
- 2.
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„Bei der Ermittlung des angemessenen Gewinnzuschlags sind insbesondere die Gewinnmargen solcher Unternehmen als Vergleich heranzuziehen, die in anderen europäischen Ländern auf den mit dem lizenzierten Bereich vergleichbaren Märkten tätig sind."
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juni 2015.
Schlussformel
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
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