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Zitierungen von § 7 InfrAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 InfrAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfrAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 InfrAG Erstattung der Infrastrukturabgabe
... Vor Beginn des Gültigkeitszeitraums einer Vignette nach § 7 Absatz 2 kann die Infrastrukturabgabe auf Antrag erstattet werden. (2) Ab ... ist eine Erstattung der Infrastrukturabgabe für Vignetten nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ausgeschlossen. Die Vignette nach § 7 Absatz 1 und 2 Nummer ... Vignetten nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ausgeschlossen. Die Vignette nach § 7 Absatz 1 und 2 Nummer 3 ist auf Antrag anteilig zu erstatten, wenn 1. das ... für eine Ausnahme nach § 2 eintreten. Die Vignette nach § 7 Absatz 1 ist auf Antrag vollständig zu erstatten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass das ...
§ 12 InfrAG Nachträgliche Erhebung der Infrastrukturabgabe (vom 09.03.2023)
... Betrag für eine Jahresvignette für das entsprechende Kraftfahrzeug. § 7 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend. Können bei der nachträglichen Erhebung der ...
Anlage InfrAG (zu § 8) Abgabensätze (vom 25.05.2017)
... für die Jahresvignette 130 Euro. (3) Der in den Fällen des § 7 Absatz 3 und 4 zu entrichtende Betrag für die Infrastrukturabgabe beträgt für jeden Tag des ... ausgenommen in den Fällen der Entrichtung für einen nach Tagen berechneten Zeitraum nach § 7 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 ...
 
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