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Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes (BBiGZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 03.06.2015 BGBl. I S. 914 (Nr. 22)
Geltung ab 12.06.2015; FNA: 806-22-3-4 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Nach § 73 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in Verbindung mit § 57 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) bestimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:


§ 1



Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse beim Julius Kühn-Institut in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement" ist die Industrie- und Handelskammer.


§ 2



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.


Schlussformel



Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Hahn

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