Zitierungen von § 47 NeuGlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 NeuGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NeuGlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 NeuGlV Zulassungsantrag (vom 27.06.2020)
... Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ist nach Formblatt ( § 47 ) an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat zu richten. Dem Antrag ist eine ...
§ 51 NeuGlV Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrages
... Für die Zurücknahme und die Änderung des Zulassungsantrages gelten die §§ 47 bis 50 entsprechend. (2) Soweit eine Änderung des Antrages zur Behebung eines ...
Anlage NeuGlV (zu den §§ 47 und 49) Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens (vom 27.06.2020)


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