Änderung Anlage 4 PrüfbV vom 06.11.2015

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Anlage 5 PrüfbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2015 geltenden Fassung
Anlage 4 PrüfbV n.F. (neue Fassung)
in der am 06.11.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864

(Text alte Fassung)

Anlage 5 (zu § 70) SON05 Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 70) SON05 Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben


(Textabschnitt unverändert)


Institut:

Laufende
Nummer | Auslagerungs-
unternehmen
inklusive Adresse | KN-Ident-Nr. | Ausgelagerte
Aktivitäten und
Prozesse | Status
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am) | Datum der
Auslagerung | Bemerkungen
insbesondere zu
Weiterverlagerungen

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