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Änderung Anlage 1 PrüfbV vom 19.04.2016

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Anlage 1 PrüfbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.04.2016 geltenden Fassung
Anlage 1 PrüfbV n.F. (neue Fassung)
in der am 19.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 70) SON01 Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II


Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


Position | | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2)

(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | | |

| 1. | Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1) | 300 | |

2. | Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1) | 428 | |

3. | Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | 001 | |

(2) Daten zur Vermögenslage | | |

| 1. | Bestand Reserven nach § 340f HGB | | |

a) | nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f HGB | 002 | |

b) | aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene
Reserven nach § 340f HGB | 400 | |

2. | Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom 11. Juli 1985 | 401 | |

3. | Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren | | |

a) | Bruttobetrag der Kursreserven | 301 | |

b) | Nettobetrag der Kursreserven1) | 302 | |

4. | Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen
Unternehmen | | |

a) | Bruttobetrag der Kursreserven | 303 | |

b) | Nettobetrag der Kursreserven1) | 304 | |

5. | Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagever-
mögen | 305 | |

6. | Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 306 | |

7. | Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484
Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b
Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden) | 005 | |

8. | Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buch-
stabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche | 402 | |

(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung | | |

| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der
'Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten' überschreiten | 022 | |

250 | Stk. | Stk.

2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
'Verbindlichkeiten gegenüber Kunden' überschreiten | 023 | |

251 | Stk. | Stk.

3. | Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne
diejenigen bei der Deutschen Bundesbank | | |

a) | Zusagen | 024 | |

b) | Inanspruchnahme | 025 | |

(4) Daten zur Ertragslage | | |

| 1. | Zinsergebnis | | |

a) | Zinserträge2) | 029 | |

b) | Zinsaufwendungen | 030 | |

c) | darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nach-
rangige Verbindlichkeiten | 031 | |

d) | Zinsergebnis | 032 | |

2. | Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen | 403 | |

| 3. | Provisionsergebnis3) | | |

a) | Provisionserträge | 313 | |

b) | Provisionsaufwendungen | 314 | |

c) | Provisionsergebnis | 033 | |

nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandels-
banken sind: | | |

| 4. | Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB | | |

a) | aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 034 | |

b) | aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) | 035 | |

c) | aus Geschäften mit Derivaten | 036 | |

nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen
anzugeben: | | |

| 4. | Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands | | |

a) | Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestands | 315 | |

b) | Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 316 | |

c) | Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) | 317 | |

d) | Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) | 318 | |

e) | Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten | 319 | |

f) | Erträge aus Geschäften mit Derivaten | 320 | |

5. | Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft5) | 037 | |

6. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand | | |

a) | Personalaufwand6) | 038 | |

b) | andere Verwaltungsaufwendungen7) | 039 | |

7. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | | |

a) | Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen im Kreditgeschäft | 040 | |

b) | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen so-
wie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 041 | |

c) | Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditäts-
reserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren | 042 | |

d) | Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren | 043 | |

e) | Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen
und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit
diesen Gegenständen | 044 | |

f) | andere sonstige und außerordentliche Erträge8) | 045 | |

g) | Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen,
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendun-
gen aus Geschäften mit diesen Gegenständen | 046 | |

h) | andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen9) | 047 | |

8. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | |

9. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen An-
sprüchen | 049 | |

10. | Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f
und § 340g HGB | 050 | |

11. | Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und
§ 340g HGB | 051 | |

12. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | |

13. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | |

14. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | |

15. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | |

16. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | |

17. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | |

18. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | |

(5) Daten zum Kreditgeschäft10) | | |

| 1. | Höhe des Kreditvolumens | 073 | |

2. | Darunter: Kredite an Nichtbanken | 074 | |

| 3. | Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund
interner und externer Ratings eingeordneten Krediten | | |

a) | in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes
Kreditvolumen | 407 | |

b) | Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)11) | 408 | |

ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfall-
wahrscheinlichkeit | 425 | |

c) | > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwert-
berichtigung - EWB) | 409 | |

ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite12) | 410 | |

d) | Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor
Absetzung von EWB13) | 411 | |

da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen14) | 412 | |

db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfall-
kategorie zugeordneten Kredite13) | 413 | |

e) | Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen | 414 | |

4. | Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
eingeordneten Krediten | | |

a) | > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine
Einzelwertberichtigung - EWB gebildet wurde) | 415 | |

b) | bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite | 416 | |

c) | einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsver-
fahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB15) | 417 | |

d) | Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite14) | 418 | |

e) | bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite13) | 419 | |

f) | Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen | 420 | |

5. | Geprüftes Bruttokreditvolumen10) | 421 | |

6. | Darunter: Kredite an Nichtbanken | 422 | |

7. | Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil
von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen | 423 | |

8. | Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen16) | 080 | |

9. | Einzelwertberichtigungen | | |

a) | Bestand in der Vorjahresbilanz | 332 | |

b) | Verbrauch | 333 | |

c) | Auflösung | 334 | |

d) | Bildung | 335 | |

e) | neuer Stand | 336 | |

10. | Rückstellungen im Kreditgeschäft17) | | |

a) | Bestand in der Vorjahresbilanz | 337 | |

b) | Verbrauch | 338 | |

c) | Auflösung | 339 | |

d) | Bildung | 340 | |

e) | neuer Stand | 341 | |

11. | Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und
Verlustrechnung | 086 | |

12. | Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und
Gebäude | 087 | |

13. | Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren
Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt18) | | |

a) | des geprüften Einzelinstituts | 426 | |

| 349 | Stk. | Stk.

b) | der Institutsgruppe19) | 427 | |

| 351 | Stk. | Stk.

14. | Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR | 352 | |

(6) Bilanzunwirksame Ansprüche | | |

| 1. | Bare bilanzunwirksame Ansprüche | | |

a) | im Berichtsjahr20) | 091 | |

b) | Bestand am Jahresende | 092 | |

2. | Unbare bilanzunwirksame Ansprüche | | |

a) | im Berichtsjahr20) | 093 | |

b) | Bestand am Jahresende | 094 | |

(7) Ergänzende Angaben | | |

(Text alte Fassung)

| 1. | Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB | | |

(Text neue Fassung)

| 1. | Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB | | |

a) | von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | |

b) | von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | |

2. | Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei
echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) | 106 | |

3. | Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen
Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2
RechKredV) | | |

a) | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5) | 107 | |

b) | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nr. 6) | 108 | |

4. | Leasinggeschäft | | |

a) | Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände | 109 | |

b) | im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform)
enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Leasinggegenstände | 110 | |

c) | im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasing-
geschäften | 111 | |

5. | Nachrangige Vermögensgegenstände | | |

a) | nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | |

b) | nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | |

c) | sonstige nachrangige Vermögensgegenstände | 114 | |

6. | Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
§ 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV | | |

a) | andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin
enthaltenenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bau-
sparverträgen (Aktivposten Nr. 3b) mit einer Restlaufzeit | | |

aa) bis drei Monate | 354 | |

bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 355 | |

cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 356 | |

dd) mehr als fünf Jahre | 357 | |

b) | Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer
Restlaufzeit | | |

aa) bis drei Monate | 358 | |

bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 359 | |

cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 360 | |

dd) mehr als fünf Jahre | 361 | |

c) | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1b) mit einer
Restlaufzeit | | |

aa) bis drei Monate | 362 | |

bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 363 | |

cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 364 | |

dd) mehr als fünf Jahre | 365 | |

d) | Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten
Nr. 2a) mit einer Restlaufzeit | | |

aa) bis drei Monate | 366 | |

bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 367 | |

| | | cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 368 | |

dd) mehr als fünf Jahre | 369 | |

e) | andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2b) bb) mit
einer Restlaufzeit | | |

aa) bis drei Monate | 370 | |

bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 371 | |

cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 372 | |

dd) mehr als fünf Jahre | 373 | |

f) | andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3b) mit
einer Restlaufzeit | | |

aa) bis drei Monate | 374 | |

bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr | 375 | |

cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 376 | |

dd) mehr als fünf Jahre | 377 | |

g) | im Posten 'Forderungen an Kunden' (Aktivposten Nr. 4) ent-
haltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit | 378 | |

h) | im Posten 'Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere' (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem
Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden | 379 | |

i) | im Unterposten 'begebene Schuldverschreibungen' (Passiv-
posten Nr. 3a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den
Bilanzstichtag folgt, fällig werden | 380 | |

1) Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2) Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3) Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4) Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5) Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 oder 4 fallen.
6) Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7) Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8) Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9) Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10) Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11) Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
12) Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
13) Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
14) Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1a (Pos. 002) auszuweisen.
15) Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
16) Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
17) Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.
18) Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.
19) Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i. V. m. Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
20) Nettoposition (erhaltene./. zurückgezahlte).