Tools:
Update via:
Zitierungen von § 29a PrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29a PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 71 PrüfbV Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung (vom 24.01.2018)
... 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, weiterhin Anwendung. (2) § 29a in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 ZKRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 29a folgende Angabe eingefügt: „§ 29b Darstellung und Beurteilung der ... zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz". 2. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „§ 29b Darstellung und ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 22 TranspRLÄndRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... wird nach der Angabe zu § 29 die folgende Angabe eingefügt: „§ 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der ... nach der Verordnung (EU) 2015/751". 2. Nach § 29 wird der folgende § 29a eingefügt: „§ 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen ... 2. Nach § 29 wird der folgende § 29a eingefügt: „§ 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der ... Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) § 29a in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11603/v195679.htm