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Synopse aller Änderungen der PrüfbV am 10.06.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 10. Juni 2021 durch Artikel 7 des eWpGEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PrüfbV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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PrüfbV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 10.06.2021 geltenden Fassung | PrüfbV n.F. (neue Fassung) in der am 10.06.2021 geltenden Fassung durch Artikel 7 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Berichtszeitraum § 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit § 4 Art und Umfang der Berichterstattung § 5 Form und Frist der Berichterstattung § 6 Anlagen § 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung § 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung Abschnitt 2 Angaben zum Institut § 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen § 10 Zweigniederlassungen Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation § 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation § 12 Vergütungssysteme § 13 IT-Systeme § 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 15 Sanierungsplanung Unterabschnitt 2 Handelsbuch § 16 Vorgaben für das Handelsbuch § 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage § 18 Ermittlung der Eigenmittel § 19 Eigenmittel § 20 Kapitalpuffer § 21 Kapitalquoten § 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung § 23 Liquiditätslage Unterabschnitt 4 Offenlegung § 24 Offenlegungsanforderungen Unterabschnitt 5 Anzeigewesen § 25 Anzeigewesen Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts § 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum § 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen § 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 § 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 § 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751 § 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute § 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft § 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft § 32 Länderrisiko § 33 Organkredite § 34 Bemerkenswerte Kredite § 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten § 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes § 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung § 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr § 39 Entwicklung der Vermögenslage § 40 Entwicklung der Ertragslage § 41 Risikolage und Risikovorsorge Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung § 42 Erläuterungen Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten § 43 Regelungsbereich § 44 Ort der Berichterstattung § 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen § 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen § 47 Zusammengefasste Eigenmittel § 48 Zusätzliche Angaben § 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht § 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes) Abschnitt 7 Sondergeschäfte Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft § 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte § 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes § 53 (aufgehoben) Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft § 54 Organisation und Auflagen § 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen § 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen § 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen § 58 Einsatz von Derivaten § 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen § 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute § 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 § 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute § 63 Ausnahmeregelung Unterabschnitt 4 Factoring § 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben Unterabschnitt 5 Leasing § 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts § 66 Prüfungsgegenstand § 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum § 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht § 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere § 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere § 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere |
Abschnitt 8 Datenübersicht § 70 Datenübersicht Abschnitt 9 Schlussvorschriften § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Schlussformel Anlagen Anlage 1 (zu § 70) SON01 Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II Anlage 2 (zu § 70) SON02 Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen Anlage 3 (zu § 70) SON04 Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb Anlage 4 (zu § 70) SON05 Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben Anlage 5 (zu § 27) Erfassungsbogen gemäß § 27 PrüfbV | |
§ 69a (neu) | § 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere |
Bei Instituten, die ein zentrales Register gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere führen, hat der Prüfer einmal jährlich die Einhaltung der §§ 7, 10, 12 und 13 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere in Verbindung mit der nach § 15 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere erlassenen Rechtsverordnung zu prüfen. | |
§ 69b (neu) | § 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere |
Bei Instituten, die die Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes erbringen, hat der Prüfer einmal jährlich die Einhaltung der §§ 7, 10, 16, 17 und 19 bis 21 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere in Verbindung mit der nach § 23 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere erlassenen Rechtsverordnung zu prüfen. |
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