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§ 3 - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Artikel 2 G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 974, 975 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2142
Geltung ab 30.06.2015; FNA: 603-17 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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Geltung ab 30.06.2015; FNA: 603-17 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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§ 3 Förderbereiche
§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
1Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
- 1.
- Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
- a)
- Krankenhäuser,
- b)
- Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,
- c)
- Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung,
- d)
- Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,
- e)
- Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,
- f)
- Luftreinhaltung.
- 2.
- Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
- a)
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,
- b)
- Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,
- c)
- Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung,
- d)
- Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
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Zitierungen von § 3 KInvFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KInvFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KInvFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 KInvFG Doppelförderung
... werden nur gefördert, wenn sie in Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 3 stehen. (3) Die geförderten Investitionen sollen unter Berücksichtigung der ...
§ 8 KInvFG Rückforderung (vom 15.09.2021)
... zurück, wenn geförderte einzelne Maßnahmen nicht die Voraussetzungen der §§ 3 bis 6 erfüllen und der zurückzuzahlende Betrag 1.000 Euro je Maßnahme ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" (KInvFErrG)
Artikel 1 G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 974; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
Anlage KInvFErrG (zu § 5 Absatz 1) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
... 882 01 -813 Finanzhilfen gemäß § 3 KInvFG Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: ...
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Anlage FANeuReG zu Artikel 6 § 5 Absatz 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
... Kommunen nach Artikel 104b des Grundgesetzes in den Jahren 2015 bis 2020 (Finanzhilfen nach § 3 KInvFG ) nunmehr auch der Entwicklung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c ... 882 01 -813 Finanzhilfen gemäß § 3 KInvFG - - 261 882 02 -813 ...
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