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Artikel 2 - Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (KInvFGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen


Artikel 2 ändert mWv. 30. Juni 2015 KInvFG


 
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