Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (KInvFGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2015 FAG § 1, § 14

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Vom verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer stehen den Gemeinden ab 1998 2,2 vom Hundert zu, zuzüglich eines Betrages von jährlich 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sowie 1.500 Millionen Euro im Jahr 2017."

2.
§ 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

„Der in Satz 4 genannte Betrag beläuft sich

in den Jahren 2005 und 2006 auf 2.322.712.000 Euro,

in den Jahren 2007 und 2008 auf 2.262.712.000 Euro,

im Jahr 2009 auf 1.727.712.000 Euro,

im Jahr 2010 auf 1.372.712.000 Euro,

im Jahr 2011 auf 1.912.712.000 Euro,

im Jahr 2012 auf 1.007.212.000 Euro,

im Jahr 2013 auf 947.462.000 Euro,

im Jahr 2014 auf 1.115.212.000 Euro,

in den Jahren 2015 und 2016 auf 326.212.000 Euro,

im Jahr 2017 auf 223.212.000 Euro,

im Jahr 2018 auf 977.712.000 Euro,

ab dem Jahr 2019 auf 1.077.712.000 Euro."

3.
Dem § 14 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Unterjährige Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf die Umsatzsteueranteile nach § 1 im laufenden Ausgleichsjahr werden gesondert im Rahmen des Zahlungsverkehrs der Einfuhrumsatzsteuer nach Absatz 2 berücksichtigt."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KInvFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KInvFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018
V. v. 26.03.2018 BGBl. I S. 407
Eingangsformel 1. FinAusglG2018DV
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), von denen § 14 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974 ) und § 17 zuletzt durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 341
Eingangsformel 1. FinAusglG2019DV
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), von denen § 14 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974 ) und § 17 zuletzt durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 8 AsylVfBeschlG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974) geändert worden ist, wird wie folgt ...