Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 6 - Obstbaumrodungsverordnung (ObstbRodV k.a.Abk.)

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
Anzeige