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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben
§ 4 - Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zahntechniker-Handwerk (ZTechMeistPrV k.a.Abk.)
V. v. 27.02.1980 BGBl. I S. 261; aufgehoben durch § 10 V. v. 08.05.2007 BGBl. I S. 687
Geltung ab 01.06.1980; FNA: 7110-3-68 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.06.1980; FNA: 7110-3-68 Handwerk im Allgemeinen
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§ 4 Arbeitsprobe
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Als Arbeitsprobe sind zwei der nachstehenden Arbeiten auszuführen, davon die nach Nummer 3, wenn in der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 genannten Arbeit der Meisterprüfungsarbeit und die nach Nummer 4, wenn in der in § 3 Abs. 1 Nr. 4 genannten Arbeit der Meisterprüfungsarbeit nicht mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden:
- 1.
- zwei Keramikkronen,
- 2.
- Vermessen eines Modells und Modellieren einer Modellgußbasis mit mindestens drei Halteelementen oder ein Rillenschulterstiftgeschiebe,
- 3.
- je eine totale Ober- und Unterkieferprothese nach vorgegebenen nachmeßbaren Werten, in Kunststoff gepreßt, ausgearbeitet und remontiert im Artikulator,
- 4.
- ein kieferorthopädisches Gerät.
(2) Im Rahmen der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.
Zitierungen von § 4 Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zahntechniker-Handwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZTechMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZTechMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ZTechMeistPrV Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)
... der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 genannten Arbeit der Meisterprüfungsarbeit oder in der in § 4 Abs. 1 Nr. 3 genannten Arbeit der Arbeitsprobe, 4. entweder in der in ... der in § 3 Abs. 1 Nr. 4 genannten Arbeit der Meisterprüfungsarbeit oder in der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 genannten Arbeit der Arbeitsprobe, 5. in der Arbeitsprobe, ... der Arbeiten der Meisterprüfungsarbeit nach § 3 Abs. 1 oder der Arbeitsprobe nach § 4 Abs. 1 ungenügend ist. (3) Zur Ermittlung der Prüfungsleistung in der ...
§ 6 ZTechMeistPrV Befreiung von Teil I bei der Wiederholung der Meisterprüfung
... Arbeiten der Meisterprüfungsarbeit nach § 3 Abs. 1 und der Arbeitsprobe nach § 4 zu befreien, in denen er in einer vorangegangenen Meisterprüfung mindestens ausreichende ...
§ 8 ZTechMeistPrV Übergangsvorschrift
... Auf Antrag des Prüflings ist die Wiederholungsprüfung im Teil I nach §§ 2 bis 5 dieser Verordnung ...
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