Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben
§ 9 Weitere Anforderungen
Die weiteren Anforderungen in der Meisterprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk in der jeweils geltenden Fassung.
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