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Artikel 19 - Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (IntErbRVGEG k.a.Abk.)
Artikel 19 Änderung der Höfeordnung
§ 18 Absatz 2 der Höfeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1976 (BGBl. I S. 1933), die zuletzt durch Artikel 98 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Erbscheins" die Wörter „oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses" eingefügt.
- 2.
- In Satz 2 werden nach dem Wort „Erbschein" die Wörter „oder dem Europäischen Nachlasszeugnis" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 IntErbRVGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntErbRVGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 24 LPartRBerG Änderung der Höfeordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1976 (BGBl. I S. 1933), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird folgender § ...
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