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Zitierungen von § 6 USG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
USG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 USG Zusammentreffen mehrerer Leistungen (vom 01.09.2019)
... Leistungen nach § 7 werden Leistungen nach § 6 nur bis zur Hälfte des nicht ausgeschöpften Höchstbetrages nach § 7 Absatz 1 ...
§ 9 USG Mindestleistung (vom 01.09.2019)
... Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 6 und 7 für jeden Tag der Dienstleistung den Tagessatz nach der Tabelle in Anlage 1. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 21 BwEinsatzBerStG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... „Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 6 und 7 für jeden Tag der Dienstleistung den Tagessatz nach der Tabelle in Anlage 1." ...
Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 3 USGuSoldGNRG Folgeänderungen
... aus dem neuen Arbeitsverhältnis je Kalendertag der Verpflichtung den in § 6 Absatz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes bestimmten Höchstbetrag jeweils nicht mehr als um ... des Auszubildenden geleistet werden, a) Leistungen an Nichtselbständige (§ 6 ) und an Selbständige (§ 7), b) Reservistendienstleistungsprämie und ... durch die Wörter „Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes" ersetzt. (5) § 78 Absatz 1 Nummer 2 des ... durch die Wörter „Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes" ersetzt. 3. In § 3 Absatz 1 werden die ... durch die Wörter „Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes" ersetzt. (9) In § 13 Satz 2 des ... h wird wie folgt gefasst: „h) Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des ...
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