Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (HonigVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Juli 2015 FrSaftErfrischGetrV Anlage 4

Anlage 4 Abschnitt B der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3889) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

2.
Folgende Nummer 7 wird angefügt:

„7.
Pflanzenproteine aus Weizen, Erbsen oder Kartoffeln für die Klärung."

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HonigVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HonigVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 12 LMIDVEV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1090 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...


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