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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften (2. BlauzRuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Bekanntmachung
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit und der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. BlauzRuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BlauzRuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1098
Bekanntmachung EGBlauzBekDVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1092) wird nachstehend der Wortlaut der ...
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1095
Bekanntmachung BlauzungenVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1092) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung ...
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