Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.07.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 2 - Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut für Wintergetreide (PflSchGetreidesaatgAnwendV)
V. v. 20.07.2015 BAnz AT 20.07.2015 V1, 23.07.2015 V1; aufgehoben durch § 5 V. v. 22.07.2016 BGBl. I S. 1782
Geltung ab 21.07.2015; FNA: 7823-7-8 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
|
Geltung ab 21.07.2015; FNA: 7823-7-8 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
|
§ 2 Verbot und Beschränkung der Aussaat
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 19 Absatz 1 Nummer 1 des Pflanzenschutzgesetzes gilt auch für eingeführtes Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 1 Absatzes 1 behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet.
Anzeige
Zitierungen von § 2 PflSchGetreidesaatgAnwendV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PflSchGetreidesaatgAnwendV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchGetreidesaatgAnwendV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PflSchGetreidesaatgAnwendV Ausnahmen
... oder des § 19 Absatz 1 Nummer 1 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 dieser Verordnung genehmigen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11663/a193480.htm