Tools:
Update via:
Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (1. GorlebenVSpVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung vom 25. Juli 2005 (BAnz. Nr. 153a vom 16. August 2005) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Punkt-Nr. 4 in der Spalte Flurstück-Nr. wird die Angabe „55/2" durch die Angabe „55/3" ersetzt.
- b)
- In Punkt-Nr. 16 in der Spalte Flurstück-Nr. wird die Angabe „87/4" durch die Angabe „87/5" ersetzt.
- 2.
- § 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:„(2) Ausfertigungen der in Absatz 1 genannten Karten können im Dienstgebäude des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin, sowie im Dienstgebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, während der Dienststunden eingesehen werden."
- 3.
- § 5 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 5 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach § 29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31. März 2017. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gibt in den Fällen des § 29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes den Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt." - 4.
- Die Karten in der Anlage der Verordnung werden durch die Karten in der Anlage dieser Verordnung ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11664/a193494.htm