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§ 8 - Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)

§ 8 Inkrafttreten


§ 8 ändert mWv. 1. Januar 2016 DIMRG

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. § 1 Absatz 1 Satz 2 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2015.

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