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Schlussformel - Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1194 (Nr. 30)
Geltung ab 23.07.2015, abweichend siehe § 8; FNA: 180-53 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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Geltung ab 23.07.2015, abweichend siehe § 8; FNA: 180-53 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
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