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Artikel 10 - Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (KiGAnhG 2015 k.a.Abk.)
Artikel 10 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(4) Artikel 7 tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2015.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11668/a193540.htm